Verantwortungsbewusst investieren.
Zeit für Verantwortung.
Wer Verantwortung übernimmt, denkt weiter - auch beim Investieren.
Mit Weitblick investieren.
Gutmann ist vom Mehrwert nachhaltigen Handelns überzeugt und verankert Nachhaltigkeitsprinzipien seit vielen Jahren konsequent im Investmentprozess.
Sofern von unseren Kundinnen und Kunden gewünscht, bilden unsere Basisausschlusskriterien den verbindlichen Mindeststandard für die von uns verwalteten Veranlagungen.
Ausgeschlossen werden unter anderem Unternehmen mit Aktivitäten in den Bereichen kontroverse Waffen, Kohlebergbau, Kohleverstromung, arktische Öl- und Gasförderung, Ölsande, Fracking oder Glücksspiel. Die Anwendung erfolgt anhand definierter Umsatzschwellen. Ebenso werden Emittenten ausgeschlossen, die gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen oder autoritären Staaten zuzurechnen sind.
Darüber hinaus werden Nachhaltigkeitspräferenzen gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden definiert und entsprechend ihrer individuellen Anforderungen und Anlageziele in der Veranlagung umgesetzt. Dabei werden wesentliche ökologische, soziale und unternehmensbezogene Faktoren systematisch bei Anlageentscheidungen berücksichtigt.
Nachhaltigkeit ist damit nicht auf spezielle nachhaltige Anlagelösungen beschränkt, sondern seit 2018 in den Anlageprozess integriert. Sie kommt bei eigengemanagten Publikumsfonds, ausgewählten Spezialfonds, in der Anlageberatung sowie in der Vermögensverwaltung zur Anwendung.
Das Triple A des nachhaltigen Investierens.
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Ausschließen
Ausschlusskriterien sind normbasiert und wertebasiert. -
Auswählen
Best-in-Class-Ansatz: Unternehmen, welche die besten Nachhaltigkeitsleistungen ihrer Branche erbringen. -
Ansprechen
Engagement und Stimmrechtsausübung. Aktiven und direkten Einfluss auf das Verhalten von Unternehmen nehmen.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen.
Hier finden Sie die gesetzlich geforderten Informationen zu unserem Unternehmen:
Erklärung zu nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren 2025
Hier finden Sie vorangegangene Versionen:
Erklärung zu nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren 2024
Erklärung zu nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren 2023
Erklärung zu nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren 2022
Hier finden Sie die gesetzlich geforderten Informationen zur Gutmann Vermögensverwaltung:
Produktinformationen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088
Vorvertragliche Informationen gemäß Anhang II der delegierten Verordnung (EU) 2022/1288
Regelmäßiger Bericht gemäß Anhang IV der delegierten Verordnung (EU) 2022/1288

Nachhaltigkeit bei Gutmann.
Wir nehmen unsere gesellschaftliche Verantwortung wahr und treffen nachhaltige Entscheidungen. Für Sie und für uns.