06.06.25 07:00 - Lesezeit

Steuerknüppel aus dem Sack

Robert Karas

Chief Investment Officer, Partner

Gerade hatten wir uns von den Zoll-Eskapaden des US-Präsidenten ein wenig erholt, da kommt der nächste Knüppel. Diesmal in Sachen Behandlung ausländischen Geldes in den USA. Und mit „ausländisch“ sind in diesem Fall wir gemeint. 

1.000 Seiten umfasst das Steuergesetz, das die US-Regierung durch den Kongress schleusen will. Europäische Gemüter erhitzen sich dabei vor allem an Section 899: Eine Steuererhöhung bis zu einem Maximum von 20 Prozentpunkten über den aktuellen Steuersatz wäre somit möglich.

Der Status quo: Dank eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zahlen in Österreich ansässige Anleger auf US-Dividenden 15% Quellensteuer direkt vor Ort. Anschließend kommen in Österreich noch 12,5% obendrauf – ergibt die bekannten 27,5% Gesamtbelastung. 

Nun will der Gesetzesentwurf die US-Steuer um 5 Prozentpunkte pro Jahr erhöhen, gedeckelt bei 20%. Grundlage wären dabei die 15% aus dem DBA und nicht die US-Standardrate von 30%. Klingt harmlos, wäre aber ein eleganter Trick zu Aushebelung des DBA: 15% + 20% ergeben 35%, von denen nach österreichischer Logik nur die ursprünglichen 15% anrechenbar sind:

Heißt im Klartext: 35% in den USA + 12,5% in Österreich = 47,5% Gesamtbelastung. 

Und warum das Ganze? Weil Trump – wenig überraschend – auch diesen Gesetzesentwurf als Waffe sieht. Gegen angeblich „unfaire ausländische Steuern“. Gemeint sind wohl die Digitalabgaben, die Europa für Social-Media-Giganten diskutiert. 

Und jetzt? Durchatmen und abwarten

Ich gebe zu: Es macht mich sauer, den Gutmann Blickwinkel in einen Zahlenfriedhof zu verwandeln. Aber manchmal lässt mir die Politik eben keine andere Wahl. 

Meine Antwort auf die naheliegende Frage – „Was tun?“ – lautet wie so oft: nichts überstürzen. Denn zuerst muss der US-Senat zustimmen. Erst dann wird klar, wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung wirklich für uns ausfällt. Frühester Starttermin: 2026.

Zum Vergleich: Auch in anderen Ländern ist die Belastung längst höher als die österreichischen 27,5%. Die Schweiz verlangt 35% Quellensteuer – dazu wieder 12,5% bei uns, ergibt ebenfalls 47,5% Gesamtbelastung. Rückfordern wäre möglich, aber meist nur bei größeren Einzelpositionen sinnvoll. In anderen Ländern ist der Aufwand oft so groß, dass man es lieber bleiben lässt.

Was Ihre persönliche Situation betrifft, hilft keine allgemeine Einschätzung, sondern nur der Rat des Steuerberatungsunternehmens Ihres Vertrauens. 

Und ich wende mich im nächsten Blickwinkel wieder angenehmeren Themen zu.

Disclaimer: Dies ist eine Marketingmitteilung. Die Anlage in Finanzinstrumenten ist Marktrisiken unterworfen. Die frühere Wertentwicklung lässt nicht auf zukünftige Renditen schließen. Prognosen sind keine verlässlichen Indikatoren für zukünftige Ergebnisse. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Bank Gutmann AG weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Unterlage ausschließlich für den persönlichen Gebrauch und nur zur Information dienen soll. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist ohne die Zustimmung der Bank Gutmann AG untersagt. Der Inhalt dieser Unterlage stellt nicht auf die individuellen Bedürfnisse einzelner Anleger ab (gewünschter Ertrag, steuerliche Situation, Risikobereitschaft etc.), sondern ist genereller Natur und basiert auf dem neuesten Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zu Redaktionsschluss. Diese Unterlage ist weder ein Angebot noch eine Einladung zur Angebotsstellung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Die erforderlichen Angaben zur Offenlegungspflicht gemäß § 25 Mediengesetz sind unter folgender Web-Adresse zu finden: https://www.gutmann.at/impressum

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